Unsere Geschäftsfelder sind
- HOCH - und INDUSTRIEBAU
- VERKEHRSBAUWERKE
- BAHNBAU
- STRASSENBAU
Hierbei bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Kostenplanung nach ÖNORM B 1801-1
Im Sprachgebrauch der Projektsteuerung versteht man unter (Projekt-) Kostenplanung die Intention, sämtliche für die Bauplanung und Ausführung notwendigen Kosten zum Zeitpunkt der Projektvorbereitung, d.h. möglichst früh, zu erfassen und für eine Kostenkontrolle vorzubereiten.
Die Beeinflussung von Kosten ist
zu Beginn eines Projektes am größten.
Jeder Planungsschritt erhöht zwar die Kostensicherheit, verringert aber zugleich die Möglichkeit zu nachhaltigen Veränderungen der Parameter.
Leitpositionen der ABC-Methode bzw. Pareto-Methode ermöglichen sehr genaue Kostenaussagen in frühen Projektstadien mit geringem Aufwand.
- Kostenschätzungen nach m² oder m³ über Vergleichskennwerten, Basis Vorentwurf
- Kostenberechnungen nach Gewerken über Vergleichskennwerte, Basis Entwurf
Ausschreibung, Angebotsprüfung, Vergabeverfahren
Eine Ausschreibung ist gemäß ÖNORM A 2050 Pkt. 3.7 die an eine bestimmte oder unbestimmte Zahl von Unternehmen gerichtete Erklärung des AG, in der er festlegt, welche Leistungen er zu welchen Bestimmungen erhalten möchte.
Angebotsprüfung umfasst das Prüfen der Eignung der Bieter, die rechnerische Prüfung, die Prüfung der Angemessenheit der Preise und das Erstellen von Preisspiegel
Vergabeverfahren sind gemäß § 15 BVerG alle Vorgänge, die zum Abschluss eines Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer führen sollen.
- Festlegung des Vergabeverfahrens, bei öffentlichen Auftraggeber
- Erstellen von Leistungsverzeichnissen
- Erstellen von Angebotsausschreibung
- Angebotsprüfung, Erstellen von Preisspiegel
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Erstellen von Werkverträgen
- Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes
Örtliche Bauaufsicht
- Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle
- Aufstellung und Überwachung der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes
- Örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes, leitend für den Gesamtablauf sowie koordinierend bezüglich der Tätigkeiten der anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute)
- Überwachung der Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnisse, Verträge und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen Oberleitung, auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen
- Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen
- Örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen
- Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Ausmessungen
- Prüfungen aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
- Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit Feststellung von Mängel und Gewährleistungsfristen
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren
- Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn
Projektleitung
Als Projektleitung bezeichnet man eine für die Dauer eines Projektes geschaffene Organisationseinheit des Auftraggebers, die für die Strukturierung, Steuerung und Überwachung dieses Projektes verantwortlich ist. Die Projektleitung hat in Wahrnehmungen der einzelnen Bauherrenfunktionen Entscheidungsbefugnis (Vollmacht).
- Setzen und Überprüfen der obersten Projektziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Termine
- Mitwirkung an Mittelbereitstellung
- Definitive Entscheidung zu Planungsphasen, Abnahmen und Überprüfen der Planungsergebnisse
- Konfliktmanagement
- Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle
- projektbezogene Repräsentationspflichten
Projektsteuerung
Die Leistungen der Projektsteuerung betreffen die Übernahme von delegierbaren Bauherrenfunktionen bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Die Projektsteuerung ist die neutrale und unabhängige Wahrnehmung von Auftraggeberfunktionen in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht im Sinne der HO-PS der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten.
- Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt
- Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte)
- Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte
- Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen
- Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen
- Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten
- laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers
- Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren
Planungs- und Baustellenkoordinator
Aufgaben des Planungskoordinators:
- Detailgrundlagenerhebung
- Planungsbesprechungen
- Erstellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe – Plan)
- Erstellen der Unterlage für spätere Arbeiten
Aufgaben des Baustellenkoordinators:
- Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung
- Umsetzung der für die Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit- und Gesundheitsschutz
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendungen der Arbeitsverfahren durch die Bauausführenden
- Anpassung von SiGe-Plan / Unterlage an Änderungen
- Koordination der bauausführenden Unternehmen zur Zusammenarbeit und zur gegenseitigen Information
- Information des AG / Bauherrn + der AN bei Gefahren
Begleitende Kontrolle
- Begleitende Kontrolle ist eine Bauherrenfunktion, welche aus wirtschaftlichen Gründen (personellen) Entlastungen einem qualifizierten Techniker übertragen wird. Sie ist mit der Tätigkeit anderer Projektbeteiligten unvereinbar.
- Die Begleitende Kontrolle erbringt Leistungen für den Auftraggeber bei der Entwicklung, Planung und Ausführung eines (Bau) Projektes als unabhängige Kontrollinstanz im Sinne eines fachlichen Vier-Augen-Prinzips.
- Die Begleitende Kontrolle überprüft laufend, unmittelbar und projektbegleitend die Projektdaten, stellt Abweichungen unverzüglich fest und meldet diese dem Auftraggeber in Form von anlassbezogenen Stellungnahmen und periodischen Berichten.
- Die Begleitende Kontrolle ist eine originäre Auftraggebertätigkeit, die - vor allem im öffentlichen Bereich - auf Grund zu vermeidender Selbstkontrollen des Auftraggebers, einen unabhängigen und externen Auftragnehmer übertragen werden sollte.
Sachverständigentätigkeit
- Gerichtsgutachten durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Fachgebiet 7203 (Bauabwicklung u. Bauabrechnung)
- Privatgutachten zu Bauschäden
- Begutachtung von Sachversicherungsschäden
- Beweissicherung bei Verdacht auf Baumängel
- Qualitätskontrolle von Bauleistungen, Baubegleitung und technische Abnahmen
- Ankaufsbegehungen, Beratung und Kostenschätzung zum Sanierungsaufwand
